Rieder-Chuchi

Statuten und Kochreglement (Dateien im PDF-Format siehe unten)

Statuten des Vereins “Rieder-Chuchi”

Name: „Rieder-Chuchi“, Club Kochender Männer

Sitz: Staldenried

Zweck: Der Club bezweckt, die Mitglieder mit der Zubereitung einfacher Gerichte vertraut zu machen. Er fördert und pflegt zudem die Kameradschaft zwischen den Mitgliedern des Clubs.

Artikel 1

Der Club besteht aus maximal 24 Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder werden in Gruppen zu 5 oder 6 Mann aufgeteilt.

Die Gruppenzusammensetzung wird per Losentscheid alle zwei Jahre an der Generalversammlung neu ermittelt.

An der Generalversammlung ist auch innerhalb jeder Gruppe für den jeweiligen Kochabend ein Obmann zu bestimmen, der die Aufsicht des Abends übernimmt. Derjenige, der als Erster ausgelost wird, ist Obmann. Der Zweite wird Obmann am nächsten Kochabend, an welchem dieselbe Gruppe Kochgruppe ist. Das Lossystem ist so einzurichten, dass nach Möglichkeit nicht diejenigen Obmann werden, die im vorangehenden Jahr bereits dieses Amt innehatten.

Es sind vorläufig 6 Kochabende und ein Ausflug mit Kochen im Freien pro Jahr vorgesehen.

Artikel 2

Aus den Mitgliedern werden alle 2 Jahre gewählt: ein Präsident, ein Aktuar, ein Kassier.

Artikel 3

Das Vereinsjahr endet jeweils letzte Woche Oktober. Die Generalversammlung soll in der Regel am letzten Freitag im November stattfinden.

Artikel 4

Die Teilnahme am Kochabend ist nicht obligatorisch. Allerdings ist der Abwesende dazu verpflichtet, sich spätestens 2 Tage vor dem Kochtag beim betreffenden Obmann abzumelden. Falls er sich nicht abmeldet, muss der Abwesende bezahlen wie ein Anwesender.

Nach 3 unentschuldigten Absenzen erfolgt der Ausschluss aus dem Club.

Artikel 5

Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern erfolgt an der Generalversammlung. Das Zweidrittelmehr der Anwesenden ist entscheidend.

Artikel 6

Das Eintrittsgeld beträgt Fr. 150.- und verfällt in jedem Fall der Clubkasse.

Artikel 7

Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 50.- und ist bei Saisonbeginn zu bezahlen.

Artikel 8

Die genauere Organisation der Kochabende wird im Anhang in einem separaten Reglement geregelt.

Artikel 9

Bei Auflösung des Clubs verfällt das gesamte Vermögen der Heilpädagogischen Schule in Brig-Glis.

Statuten verändert und durch die Generalversammlung genehmigt am 23. November 2007

Statuten des Klubs kochender Männer Staldenried als PDF-File.

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Neueste Kommentare

  • Valentin: Ja, die neue Kamera funktioniert gut :) nach 4 Uhr war der Fotograf aber dann halt weg!
  • Wendelin: Gratulieru zu diner Homepage Super Foto (oi noch äMorgu)

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